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Gültig ab 13. März 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SpaceNet AG

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der SpaceNet AG, München, (nachfolgend SpaceNet genannt) und ihren Kunden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

(3) Änderungen dieser AGB teilt SpaceNet dem Kunden mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gilt dies, als wenn er den neuen AGB zugestimmt hätte. Auf diese Frist und die Folge eines unterlassenen Widerspruchs wird SpaceNet besonders hinweisen.

§2 Vertragslaufzeiten

(1) Die Dauer der Verträge ergibt sich stets aus den Produktbeschreibungen. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, dauern die Vertragverhältnisse stets ein Jahr. Sie verlängern sich dann stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden.

(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§3 Kaufverträge

(1) SpaceNet behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt sind.

(2) Der Kunde versichert, die Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.

§4 Haftung

(1) Die Haftung SpaceNets für Schäden, die durch SpaceNet oder einem ihrer Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung SpaceNets oder einem Ihrer Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.

(3) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung SpaceNets auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden SpaceNets zurückzuführen sind sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

(4) Bei der Verletzung sonstiger Vertragspflichten und wenn keiner der vorgenannten Fälle gegeben ist, haftet SpaceNet auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

§5 Datenaustausch, Geheimhaltung

(1) SpaceNet verpflichtet sich in besonderem Maße, persönliche Daten zu schützen. Grundsätzlich werden solche nur weitergegeben, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Dies gilt auch dann, wenn SpaceNet etwa von der Polizei um Auskunft gebeten wird. Der Kunde verpflichtet sich, sich in solchen Fällen selbst an die auskunftersuchende Stelle zu wenden oder SpaceNet innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, dass er mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden ist. Sollte SpaceNet vom Kunden auf Anfrage hin keine Nachricht erhalten, ist SpaceNet im Zweifel berechtigt anzunehmen, dass der Kunde mit der Weitergabe seiner Identität (Firma, Name, Adresse) an die anfragende Stelle einverstanden ist. Auf die Verpflichtung, erreichbar zu sein (s.u.) wird hingewiesen.

(2) Die Einhaltung aller zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich.

(3) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten, auch nach Beendigung des Vertrages.

(4) SpaceNet ist berechtigt, zur Erstellung der Rechnungen erforderliche Protokolle (Logdateien) aus Datenströmen anzufertigen.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass nicht verschlüsselte oder nicht über verschlüsselte Leitungen gehende Daten im Internet nicht sicher sind vor Zugriffen Unbefugter.

Hat der Kunde bei SpaceNet Firewall, Spamfilter oder Virenscanner bestellt, wird angenommen, dass der Kunde mit den Grundzügen der Funktionsweise dieser Produkte vertraut ist und weiß, dass sie auf das Herausfiltern von Daten nach bestimmten Mustern und Kriterien hinauslaufen und dass es sich durch nichts verhindern lässt, dass dabei auch Daten herausgefiltert werden können, die der Kunde eigentlich zu empfangen wünscht.

§6 Obliegenheiten des Kunden

(1) Da es sich bei den Verträgen überwiegend um Dauerschuldverhältnisse in der Kommunikationstechnik handelt, obliegt es dem Kunden, für SpaceNet erreichbar zu sein. Der Kunde hat SpaceNet Änderungen von Mail-Adressen, Telephonnummern oder Telefaxanschlüssen, Postanschriften und der Rechtsform sofort mitzuteilen. Dies gilt auch und besonders für Veränderungen in der Person der bei SpaceNet autorisierten Mitarbeiter des Kunden.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass keine Nutzung der Leistungen der SpaceNet gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde wird SpaceNet von Ansprüchen Dritter freistellen, welche aus in dieser Hinsicht vertragswidrigem Verhalten erwachsen.

(3) Der Kunde wird seine Anlagen so gegen Missbrauch aus seinem Bereich und aus dem Internet sichern wie es dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Hat der Kunde SpaceNet nicht mit der dazu erforderlichen Abschirmung beauftragt und werden die Geräte des Kunden missbraucht, so sieht SpaceNet sich als vom Kunden berechtigt, nicht aber verpflichtet an, gegen Vergütung des Aufwands in Höhe des von SpaceNet angebotenen Stundensatzes für Techniker alles nach dem Stand der Technik erforderliche zu unternehmen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Risiken aus Gegenständen, die sein Eigentum sind, ausreichend zu versichern. Dies gilt insbesondere für seine Geräte, die er im Rahmen eines Hosting-Vertrages in den Rechenzentren der SpaceNet unterbringt oder unterbringen lässt. Eine ausreichende Deckung wird der Kunde auf Anforderung SpaceNets nachweisen.

(5) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Schaden möglichst nicht eintritt, und gegebenenfalls alles zu tun, um Schaden gering zu halten. Dazu gehört insbesondere, dass er SpaceNet unverzüglich auf drohenden oder bereits eingetretenen Schaden aufmerksam macht.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung SpaceNets auf Dritte übertragen.

(3) Sollte sich ergeben, dass über einen Punkt, über den eine Bestimmung getroffen werden sollte, eine in Wirklichkeit nicht getroffen wurde, dann ist diese Lücke so zu schließen, wie es den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags entspricht und der durch diesen Vertrag verfolgte Zweck erreicht wird. Sollte sich herausstellen, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrags ungültig ist oder sollte eine Bestimmung durch künftige Gesetzgebung oder Rechtsprechung unwirksam werden oder als unwirksam anzusehen sein, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, durch deren Ungültigkeit mit dem Vertrag der verfolgte Zweck vereitelt oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Ende des Jahres zu kündigen.

(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle sich aus diesem ergebenden oder seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist München. Es gilt das deutsche Recht.